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Verschmelzung: Nehlsen GmbH & Co. KG Hrb15.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.02.2007)

Auf einen Blick

Text

Nehlsen Entsorgungs GmbH Rügen, Samtens (
Ungenannte Str. ??, D-18573 Samtens
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.12.2006 mit der Nehlsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (AG Bremen zu HRA 23290 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Nehlsen Entsorgungs GmbH Rügen, Samtens.