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Verschmelzung: QSC AG Hrb18.04.2007 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 13.04.2007)

Text

QSC AG, Köln (Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Broadnet AG, Ungenannte Str. ??, D-22083 Hamburg mit der QSC AG, Mathias - Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln eingereicht worden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: q.beyond AG, Köln.

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