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Satzung Hrb13.04.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.04.2007)

Auf einen Blick

Text

Klöckner - Werke AG, Duisburg (Ungenannte Str. ??, D-47057 Duisburg). Die Hauptversammlung vom 05.07.2006 hat die Änderung der Satzung in den folgenden Bestimmungen beschlossen: - Abschnitt III (Vorstand) Ziffer 7 (Vertretung der Gesellschaft) wurde neu gefasst; - Abschnitt V (Hauptversammlung) Ziffer 15 (Ort und Einberufung) wurde um einen Absatz 3 ergänzt; - Abschnitt V (Hauptversammlung) Ziffer 16 (Stimmrecht der Aktionäre) wurde neu gefasst; - Abschnitt V (Hauptversammlung) Ziffer 17 (Vorsitz) wurde um einen Absatz 6 ergänzt. Der Vorstand besteht aus wenigstens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Die Gesellschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, als Vertreter Dritter mit der Gesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Salzgitter Klöckner-Werke GmbH, Salzgitter.

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