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Formwechsel: Ingenieurgemeinschaft Bröckling Vullhorst GmbH Hrb23.03.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.03.2007)
Auf einen Blick
Text
Diplom-Ingenieure Bröckling + Vullhorst Partnerschaft - Ingenieure für Statik und Konstruktion, beratende Ingenieure, Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Hövelhof (
Ungenannte Str. ??, D-33161 Hövelhof
). Die Partnerschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses der Partner vom 22.12.2006 in die Ingenieurgemeinschaft Bröckling Vullhorst GmbH mit Sitz in Hövelhof formwechselnd umgewandelt worden, gemäß §§ 190 ff, 225a ff., 214 ff. UmwG. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bröckling Vullhorst Ingenieure GmbH, Hövelhof.