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Vorstand (2 Personen) · Verschmelzung: Büroorganisation GmbH · Satzung Hrb13.03.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.03.2007)

Auf einen Blick

Text

GOP Global Office Products Aktiengesellschaft, Köln (
Industriestraße 180, 50999 Köln
). Die Hauptversammlung vom 22.02.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 5 (Aktien), § 9 (Vertretung der Gesellschaft), § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtsdauer u. Amtsniederlegung), § 13 (Beschlußfassung des Aufsichtsrats), § 14 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder), § 15 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 18 (Stimmrecht u. Beschlußfassung) beschlossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Vorstand: ????????, ???????, Erkrath, *??.??.????; ??????, ????????, Viersen, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2007 mit der Schneider Büroorganisation GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 6822) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Sharp Business Systems Deutschland GmbH, Köln.