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Gewinnabführung: Basell Polyolefine GmbH · Beherrschung: Basell Polyolefine GmbH · Nicht mehr Beherrschung · Nicht mehr Gewinnabführung Hrb15.01.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.12.2006)

Auf einen Blick

Text

Basell Deutschland GmbH, Wesseling (Ungenannte Str. ??, D-50389 Wesseling). Der mit der Basell Germany Holdings GmbH (Amtsgericht Köln HRB 44982) am 18.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 03.05.2006 zum 31.12.2006 beendet worden. Zwischen der Basell Deutschland GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Basell Polyolefine GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 45129) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 07.12.2006 mit Wirkung ab dem 01.01.2007. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Basell Deutschland GmbH durch Beschluss vom 07.12.2006 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Basell Deutschland GmbH, Wesseling.

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