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Verschmelzung: Talke Dry Bulk Logistics GmbH & Co. KG Hrb22.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.12.2006)

Auf einen Blick

Text

Farwick Logistik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hürth (
Ungenannte Str. ??, D-50354 Hürth
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2006 mit der HOYER-TALKE GmbH & Co. KG - nunmehr Talke Dry Bulk Logistics GmbH & Co. KG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRA 18912) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Farwick Logistik GmbH, Hürth.