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Verschmelzung: Kids Fashion Group GmbH & Co. KG Hrb 07.01.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 738118: Döll Fashion GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-72124 Pliezhausen
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2013 mit der KG unter der Firma "Kids Fashion Group GmbH & Co. KG", Pliezhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726574) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Döll Fashion GmbH, Pliezhausen.