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GF: Ingo Griebl, Johann Ippisch, Rainer Rosenbusch · PPA: Norbert Erlwein · Formwechsel: COMPUTEC MEDIA AG · Anschrift · Kapital: 5.421.645 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb21.01.2014 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 14.01.2014)

Auf einen Blick

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Computec Media GmbH,
Fürth, Dr.-Mack-Str. 83, 90762 Fürth
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2013. Geschäftsanschrift: Dr.-Ungenannte Str. ??, D-90762 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: die Herausgabe, die Erstellung, die Veröffentlichung und der Vertrieb von redaktionellen Inhalten und Diensten im Bereich Electronic Entertainment (insbesondere im Hinblick auf Computer- und Videospiele, Film- und DVD-Inhalte, Hardund Software, Lifestyle, Musik) über alle physischen und elektronischen Medien und Verbreitungswege, wie Printmedien, Internet (z.B. IP-TV), Mobilfunknetze, Kabelnetze, terrestrische Netze und Satellit, die Vermarktung von Werberaum der Medien sowie zugehörige Aktivitäten und Dienstleistungen in diesen Bereichen. Ferner ist Unternehmensgegenstand die Herausgabe, die Erstellung, der Vertrieb und die Vermarktung von Online-Spielen und sonstigen Online-Diensten im In- und Ausland. Stammkapital: 5.421.645,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Griebl, Ingo, Icking, *??.??.????; Ippisch, Johann, Veitsbronn, *??.??.????; Rosenbusch, Rainer, geb. ?????, Nürnberg, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Erlwein, Norbert, Altendorf, *??.??.????. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der COMPUTEC MEDIA AG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 8818). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Computec Media GmbH, Fürth.

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