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Geschäftsführer: Erich Lülff, Karin Lülff · Formwechsel: Easy Training & Translation OHG · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb22.09.2009 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 15.09.2009)

Auf einen Blick

Text

Easy Training & Translation GmbH, Ungenannte Str. ??, D-15537 Erkner. Gegenstand: Übersetzung von fremdsprachigen Texten in die deutsche Sprache und umgekehrt, Training, Direktmarketing, Unternehmens- und Personalberatung, insbesondere für Ärzte und Apotheker, An- und Verkauf von Lizenzen für pharmazeutische und kosmetische Produkte sowie Vertriebsberatung, Monitoring und Projektmanagement klinischer Studien für Dritte. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Lülff, Erich, *??.??.????, Erkner; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Lülff, Karin, geb. ???????, *??.??.????, Erkner; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.08.2009; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Easy Training & Translation OHG mit Sitz in Erkner (Amtsgericht Frankfurt [Oder], HRA 1216 FF) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.08.2009. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Easy Training & Translation GmbH, Erkner.

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