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Verschmelzung: Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Hrb18.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.12.2006)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn (Ungenannte Str. ??, D-53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2006, des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom 15.11.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH vom 15.11.2006 auf die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8128) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft vom heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Post Filialen Zwischengesellschaft mbH, Bonn.

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