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Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.10. 2007 und der Zustimmung ihrer … Hrb04.12.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.11.2007)
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Pixum GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50969 Köln
). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.10. 2007 und der Zustimmung ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.10.2007 gemäß §§ 190 ff., 226, 228 ff. UmwG auf die neu errichtete Diginet GmbH & Co. KG umgewandelt. Die Umwandlung ist erst wirksam mit der Eintragung der neuen KG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Diginet GmbH & Co.KG, Köln.