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Verschmelzung: AachenMünchener Lebensversicherung AG Hrb24.11.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.11.2006)
Text
ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen (
Ungenannte Str. ??, D-52064 Aachen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2006 mit der Aachen, Münchener Lebensversicherung AG mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 722) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ARCADIUM Konzeption & Management für aktives Wohnen GmbH, Aachen.