Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Cochlear GmbH Hrb10.11.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.10.2006)

Auf einen Blick

Text

Entific Medical Systems Deutschland GmbH, Bad Oeynhausen (
Ungenannte Str. ??, D-32549 Bad Oeynhausen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2006 mit der Cochlear GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HR B 55725) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Entific Medical Systems Deutschland GmbH, Bad Oeynhausen.