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Wandelschuldverschreibung · Satzung Hrb07.11.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.10.2006)
Auf einen Blick
Text
QSC AG, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln
). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ist die am 03.04.2000 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital II) aufgehoben, soweit sie nicht bereits durchgeführt ist und § 4 Abs.4 der Satzung ist entsprechend aufgehoben. Die in der Hauptversammlung vom 16.05.2002 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital V) wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 insoweit aufgehoben, als wegen nicht ausgegebener Wandelschuldverschreibungen keine Umtauschrechte mehr entstehen können; § 4 Abs.7 der Satzung wurde entsprechend geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ist das Grundkapital um bis zu 1.500.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII), § 4 der Satzung wurde entsprechend um einen Absatz 9 ergänzt. Die Hauptversammlung vom 23.05.2006 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I/2006) beschlossen. Das bisherige Genehmigte Kapital I wurde mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals I/2006 aufgehoben, soweit der Vorstand nicht bereits über die Ausnutzung beschlossen hat. Entsprechend wurde eine Änderung der Satzung in § 4 Abs.3 beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.925.869,00 durch Ausgabe von bis zu 1.925.869 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 31.05.2005 im Rahmen des QSC-Aktienoptionsplans 2002 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2002 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen. Das Bedingte Kapital V beträgt nach Bereinigung um nicht zur Gewährung von Umtauschrechten benötigte Beträge noch EUR 1.925.869,00. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 um bis zu 1.500.000,00 EUR, durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 22.05.2011 im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2006" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22.05.2011 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu 57.500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2006).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: q.beyond AG, Köln.