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Formwechsel: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH · Rechts­form: gGmbH Hrb 26.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.10.2006)

Auf einen Blick

Text

Rheinische Bildungszentrum e.V. Köln, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50674 Köln
). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 im Wege des Formwechsels in die RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, 42 AR 1714/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln.