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Verschmelzung: Gesellschaften mbH Trademark Communication Medien-Verlagsagentur GmbH, und NORMTEST Unabhängiges Foto-Physikalisches Testinstitut GmbH Hrb30.01.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 9302: Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG,
Stuttgart, Leuschnerstr. 1, 70174 Stuttgart
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2014 die Gesellschaften mbH "Trademark Communication Medien-Verlagsagentur GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 10690) und "NORMTEST Unabhängiges Foto-Physikalisches Testinstitut GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 740838) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart.