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Verschmelzung: FMZ Werbeagentur GmbH · Zweig­nie­der­las­sung Hrb02.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.09.2006)

Auf einen Blick

Text

REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln (
Domstr. 20, 50668 Köln
). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 27.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2006 mit der FMZ Werbeagentur GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 32256) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen: a) ITS Reisen Zweigniederlassung der Firma REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, AG Köln GnR 719, b) REWE-Unterhaltungselektronik Zweigniederlassung der Firma REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln, AG Köln GnR 723, c) REWE-Unterhaltungselektronik Service Zweigniederlassung der Firma REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln AG Köln GnR 724 erfolgen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln.