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Verschmelzung: Autohaus Sauerland GmbH Hrb09.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.10.2006)

Text

Fahrzeug-Werke Lueg AG, Bochum (
Universitätsstr. 44-46, 44789 Bochum
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2006 mit der Autohaus Sauerland Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hagen (AG Hagen HRB 309) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Fahrzeug-Werke Lueg AG, Bochum.