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Verschmelzung: Grothe GmbH Hrb 02.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.09.2006)

Auf einen Blick

Text

ELKRON SICHERHEITSTECHNIK GmbH, Hennef (
Ungenannte Str. ??, D-53773 Hennef
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 08.08.2006 mit der Grothe GmbH mit Sitz in Hennef (AG Siegburg HRB 6442) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ELKRON SICHERHEITSTECHNIK GmbH, Hennef.