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Formwechsel: TAS-Media.com GmbH · Nicht mehr Beherrschung: TAS-Media.com GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: TAS-Media.com GmbH Hrb22.09.2006 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 18.09.2006)

Auf einen Blick

Text

HAMANN Media Tec GmbH, Mülheim an der Ruhr (
Alexanderstr. 65, 45472 Mülheim an der Ruhr
). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer KG (Amtsgericht Duisburg - HRA 9822) umgewandelt. Der mit der TAS Verwaltungs-GmbH (jetzt: TAS-Media.com GmbH mit Sitz in Essen; Amtsgericht Essen - HRB 19358) am 18.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der formwechselnden Umwandlung durch fristlose Kündigung erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TAS-Media.com GmbH, Mülheim a. d. Ruhr.