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Verschmelzung: Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG Hrb 10.10.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.10.2006)

Auf einen Blick

Text

MONEYMAXX Lebensversicherungs-AG, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40547 Düsseldorf
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.09.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.09.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 4659) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MONEYMAXX Lebensversicherungs-AG, Düsseldorf.