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Verschmelzung: EUROPIPE GmbH Hrb 01.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2006)
Text
Mannesmannröhren-Werke 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (
Ungenannte Str. ??, D-45473 Mülheim a. d. Ruhr
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der EUROPIPE GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 17840) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mannesmannröhren-Werke 1. Verwaltungsgesellschaft mbH, Mülheim a. d. Ruhr.