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Verschmelzung: Boecker Retail GmbH & Co. KG, Boecker Retail Mülheim GmbH & Co. KG Hrb04.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.09.2006)

Auf einen Blick

Text

Boecker Retail Dortmund GmbH & Co. KG, Herne (
Ungenannte Str. ??, D-44623 Herne
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2006 mit der Boecker Retail Mülheim GmbH & Co. KG mit Sitz in Herne (AG Bochum, HRA 5692) und der Boecker Retail GmbH & Co. KG mit Sitz in Herne (AG Bochum, HRA 5694) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Steilmann - Boecker Fashion Point GmbH & Co. KG, Herne.