Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2006 und Ergänzung vom … Hrb21.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.08.2006)
Text
Kaffeerösterei Hubert Tempelmann GmbH & Co. KG, Dorsten (
Marienstr. 18, 46284 Dorsten
). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2006 und Ergänzung vom 29.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlungen vom 11.05.2006 und 29.06.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem e. K. Dipl.-Kfm. Hubert Tempelmann jun., geb. ??.??.????, Dorsten unter der Firma Kaffeerösterei Hubert Tempelmann jun. in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3124) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kaffeerösterei Hubert Tempelmann GmbH & Co. KG, Dorsten.