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Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag analog § 291 AktG zwischen der t-log trinklogistik GmbH als abführendem … Hrb24.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.08.2006)

Text

t-log trinklogistik GmbH, Krefeld (
Ungenannte Str. ??, D-47809 Krefeld
). Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag analog § 291 AktG zwischen der t-log trinklogistik GmbH als abführendem Unternehmen und Trink & Co. Deutsche Getränke-Holding GmbH. Dieser wurde am 25. Juli 2006 mit Wirkung ab dem 01.01.2006 abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der t-log trinklogistik GmbH hat dem Gewinnabführungsvertrag mit Gesellschafterbeschluß vom 25. Juli 2006 zugestimmt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: t-log trinklogistik Oberhausen GmbH, Moers.