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Geschäftsführer (2 Personen) · Formwechsel: Filmpark Babelsberg GmbH & Co. KG · Kapital: 50.000 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb21.11.2006 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 17.11.2006)
Auf einen Blick
Text
Filmpark Babelsberg GmbH, Potsdam (
Ungenannte Str. ??, D-14482 Potsdam
). Gegenstand: Die Gesellschaft betreibt den Filmpark Babelsberg. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken sowie die Beteiligung an Gesellschaften mit diesem Gesellschaftszweck, ausgenommen sind Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung. Grund- oder Stammkapital: 50.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: ???????, ?????, *??.??.????, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Schatz, Friedhelm, *??.??.????, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2006 mit Änderung vom 10.11.2006; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Filmpark Babelsberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRA 3267) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2006;10.11.2006. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Filmpark Babelsberg GmbH, Potsdam.