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Verschmelzung: A.T.U Auto-Teile-Unger Zweite Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Hrb30.01.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.01.2015)
Text
HRA 2012: A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, Weiden i.d. OPf., Dr.-
Ungenannte Str. ??, D-92637 Weiden i. d. Oberpfalz
. Die A.T.U Auto-Teile-Unger-Zweite Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Weiden i.d. OPf. (Amtsgericht Weiden i.d. OPf. HRB 1696) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28. 01. 2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte heute beim übertragenden Rechtsträger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, Weiden i. d. Oberpfalz.