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Nicht mehr Beherrschung: Vorwerk & Co. Interholding Einbauküchen GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: Vorwerk & Co. Interholding Einbauküchen GmbH Hrb10.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.08.2006)

Auf einen Blick

Text

Vorwerk & Co. Interholding GmbH, Wuppertal (
Ungenannte Str. ??, D-42275 Wuppertal
). Der mit der Vorwerk & Co. Interholding Einbauküchen GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 8826 ) am 28.10.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigungs- und Zustimmungserklärung vom 29.6.2006 - bestätigt durch Gesellschafterbeschluß vom 30.07.2006- zum 31.12.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vorwerk & Co. Interholding GmbH, Wuppertal.