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Formwechsel: UNYLON POLYMERS GmbH Hrb06.02.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.02.2006)

Auf einen Blick

Text

UNYLON POLYMERS AG, Guben (
Forster Str. 72, 03172 Guben
). Die Hauptversammlung vom 12.12.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die UNYLON POLYMERS GmbH in Guben beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GRUPA AZOTY ATT POLYMERS GmbH, Guben.

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