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Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Satzung Hrb 03.07.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.06.2006)

Auf einen Blick

Text

Uropharm AG, Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53125 Bonn
). Die Hauptversammlung vom 10.05.2006 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Bekanntmachung), 5 (Zusammensetzung des Vorstands) und § 12 Abs. 2 Satz 2 (Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, wovon jede zur Alleinvertretung berechtigt ist.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Uropharm AG, Baden-Baden.