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Verschmelzung: Recoma GmbH Hrb26.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.06.2006)
Auf einen Blick
Text
KHS AG, Dortmund (
Juchostr. 20, 44143 Dortmund
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2006 mit der Recoma GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 18760) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KHS GmbH, Dortmund.