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Verschmelzung: TÜV InterTraffic GmbH TÜV Rheinland Group Hrb18.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.05.2006)
Auf einen Blick
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TÜV AUTO EUROSERVICE GmbH - Unternehmen von TÜV Bayern Sachsen, TÜV Berlin-Brandenburg, TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt, TÜ Hessen, TÜV Nord, TÜV Pfalz, TÜV Rheinland, TÜV Saarland, TÜV Südwest, Köln (Am
Ungenannte Str. ??, D-51105 Köln
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2006 mit der TÜV InterTraffic GmbH TÜV Rheinland Group mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 30053) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TÜV Rheinland InterTraffic GmbH, Köln.