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Verschmelzung: FdR Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH Hrb 23.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.05.2006)

Auf einen Blick

Text

FdR Vierte GmbH, Düsseldorf (
Ungenannte Str. ??, D-40212 Düsseldorf
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.05.2006 mit der FdR Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 184) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FdR Vierte GmbH, Düsseldorf.