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Verschmelzung: Kalksandsteinwerk Ruhlsdorf GmbH & Co. KG Hrb10.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.05.2006)

Auf einen Blick

Text

Xella Deutschland GmbH, Duisburg (Dr.-
Ungenannte Str. ??, D-47119 Duisburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Kalksandsteinwerk Ruhlsdorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Ruhlsdorf (Amtsgericht Potsdam - HRA 2979 P) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Xella Deutschland GmbH, Duisburg.