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Verschmelzung: Werkzeug- + Formenbau GEROLD GmbH Hrb11.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.05.2006)

Auf einen Blick

Text

Maschinenbau GEROLD GmbH & Co. KG, Nettetal (
Ungenannte Str. ??, D-41334 Nettetal
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2006 mit der Werkzeug- + Formenbau GEROLD GmbH mit Sitz in Nettetal (AG Krefeld, HRB 8443) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Maschinenbau GEROLD GmbH & Co. KG, Nettetal.