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Verschmelzung: Flarom-Sionon-Nahrungsmittel Verwaltungs-GmbH Hrb10.01.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.01.2006)
Auf einen Blick
Text
DELVENA Lebensmittel-Kontor GmbH, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50933 Köln
). Die Flarom-Sionon-Nahrungsmittel Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB 41657) ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bio-Zentrale Naturprodukte GmbH, Wittibreut.