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Fortsetzung · Geschäftsführer (2 Personen) · Verschm.: C + M Marketing und Communication GmbH · Gesellschaftsvertrag · Name: C + M Communication und Marketing GmbH · Unternehmensgegenstand Hrb02.01.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.12.2005)
Auf einen Blick
Text
MC Media Circle GmbH, Gelsenkirchen (
Ungenannte Str. ??, D-45879 Gelsenkirchen
, Die Gesellschafterversammlung vom 14. 02. 2005 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26. 08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26. 08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26. 08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 2 ( Gewinnverwendung) und § 11 Abs. 1 (Beschlussmehrheit-Anfechtung) beschlossen. Neue Firma: C + M Communication und Marketing GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung, Planung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen aller Art. 375.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kanisius, Eva, Marl, *??.??.????; ????????, ????????, Gelsenkirchen, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der C + M Marketing und Communication GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HR B 2424) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BRAIN Projektmanagement GmbH, Dorsten.