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Gewinnabführung: T-Systems International GmbH · Beherrschung: T-Systems International GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: T-Mobile International AG & Co. KG Hrb27.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.12.2005)

Auf einen Blick

Text

T-Systems Traffic GmbH, Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53121 Bonn
). Der mit der T-Mobile International AG & Co. KG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 5763) am 29.06.2005 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.06.2005 zum 30.06.2005 aufgehoben. Mit der T-Systems International GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 55933) als herrschendem Unternehmen ist am 29.09.2005 ein Ergebnisabführungsvertrag und am 25.08.2005 ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2005 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HERE Services GmbH, Berlin.