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Die Hauptversammlung vom 14.11.2005 hat die Ergänzung der Satzung um § 5 Abs. 4 (genehmigtes Kapital I) beschlossen Hrb19.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.12.2005)

Text

Rungis Express AG, Meckenheim (
Am Hambuch 2, 53340 Meckenheim
). Die Hauptversammlung vom 14.11.2005 hat die Ergänzung der Satzung um § 5 Abs. 4 (genehmigtes Kapital I) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 30.11.2006 durch Ausgabe von bis zu 240.000 nennwertlosen Namensaktien der Serie A (Stammaktien) bis zu einem Betrage von höchstens 240.000,00 EUR gegen Bareinlage zuerhöhen. Den Aktionären steht das Bezugsrecht zu. Der Ausgabebetrag beträgt pro neue Aktie 2,50 EUR.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RUNGIS express GmbH, Meckenheim.