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Verschmelzung: Carlsberg Deutschland GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Carlsberg Deutschland GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb07.12.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.12.2005)

Auf einen Blick

Text

HANNEN BRAUEREI GmbH, Mönchengladbach (
Ungenannte Str. ??, D-41066 Mönchengladbach
). Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2005 hat die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung des Sitzes beschlossen. Neue Firma: Carlsberg Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art, insbesondere gegenüber Beteiligungsunternehmen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer - oder durch einen Geschäftsführerin Gemeinschaft mit einem Prokuristen - vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bzw. des Beirates - falls vorhanden - kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und / oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Carlsberg Deutschland GmbH (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 8278) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Carlsberg Deutschland Holding GmbH, Hamburg.