MBU Holding GmbH, Neuss (Königstr.1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15. November 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der
Bluestone Acquisition GmbH mit Sitz in Neuss (
Amtsgericht Neuss HRB 13430) vom 15. November 2005 ihre Anteile an der
Bluestone VBV GmbH & Co. KG, Neuss (
Amtsgericht Neuss HRA 6393) und der Bluestone VBV Betieligungs-GmbH, Neuss (
Amtsgericht Neuss HRB 13441) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die
Bluestone Acquisition GmbH übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15. November 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der
Stuart VV GmbH (
Amtsgericht Neuss HRB 13456) vom 15. November 2005 ihre Anteile an der DA Stuart Holding GmbH, Neuss (
Amtsgericht Neuss HRB 4926) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die
Stuart VV GmbH übertragen.
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.