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Verschmelzung: pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Hrb22.11.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.11.2005)
Auf einen Blick
Text
MPB Mobilfunk- Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, Herne-Wanne (
Ungenannte Str. ??, D-44651 Herne
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2005 mit der pbz Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 12650) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MPB Mobilfunk-Planungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, Essen.