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Verschmelzung: WMV Apparatebau GmbH & Co. KG · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: WMV Apparatebau GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb28.11.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.11.2005)

Auf einen Blick

Text

WMV Apparatebau Verwaltungs-GmbH, Windeck (
Ungenannte Str. ??, D-51570 Windeck
). Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihnen die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: WMV Apparatebau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Apparatebau, insbesondere von vollautomatischen Trocknungs- und Tauchanlagen, Industriezentrifugen, Metallwaschmaschinen und allen damit zusammenhängenden Geschäften. Die Beteiligung an gleichartigen Firmen ist zulässig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 26.08.2005 mit der WMV Apparatebau GmbH & Co. KG mit Sitz in Windeck (AG Siegburg, HRA 4017) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WMV GmbH, Windeck.