VWT Versorgung . Wärme . Technik GmbH, Bochum (
Ungenannte Str. ??, D-44866 Bochum). Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2005, dem die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2005 zugestimmt hat, hat die Gesellschaft als übertragender Rechtsträger die ihren Geschäftsbereichen Haustechnik, Industrietechnik, Teilbetrieb Düsseldorf und Teilbetrieb Dortmund zuzuordnenden Teile ihres Vermögens im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 2 Ziffer 2 UmwG auf die dadurch neugegründeten folgenden Rechtsträger übertragen: 1. Geschäftsbereich Haustechnik auf die
VWT Haustechnik GmbH mit Sitz in Bochum (
Amtsgericht Bochum HRB 10507). 2. Geschäftsbereich Industrietechnik auf die
VWT Industrietechnik GmbH mit Sitz in Bochum (
Amtsgericht Bochum HRB 10508). 3. Geschäftsbereich Teilbetrieb Düsseldorf auf die
VWT Düsseldorf GmbH mit Sitz inDüsseldorf (
Amtsgericht Düsseldorf HRB 52694). 4. Geschäftsbereich Teilbetrieb Dortmund auf die
VWT Dortmund GmbH mit Sitz in Dortmund (
Amtsgericht Dortmund HRB 19264).
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.