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Verschmelzung: Fachzentrum für Graphische Datenverarbeitung und EDV GmbH Hrb 07.11.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.10.2005)

Auf einen Blick

Text

Mettenmeier GmbH, Paderborn (
Klingenderstr. 10-14, 33100 Paderborn
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Fachzentrum für Graphische Datenverarbeitung und EDV GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 1334) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mettenmeier GmbH, Paderborn.