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Wandelschuldverschreibung · Satzung Hrb 14.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.06.2006)
Auf einen Blick
Text
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, Köln (
Ungenannte Str. ??, D-50679 Köln
). Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Gundkapital und Aktien) Absatz 7 beschlossen. § 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung) ist um einen Abs. 3 ergänzt. Das Grundkapital ist um bis zu Euro 117.227.520 durch Ausgabe von bis zu 45.792.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die von der Deutschen Lufthansa AG oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2006 bis zum 16. Mai 2011 gegen bar ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) beigefügt sind, von ihren Wandlungsbzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Deutschen Lufthansa AG aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2006 bis zum 16. Mai 2011 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Lufthansa AG, Köln.