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Prokura (1 Person) · Verschmelzung Hrb25.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.09.2005)

Text

Vossloh-Werke GmbH, Werdohl (
Ungenannte Str. ??, D-58792 Werdohl
). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: ????? ??????????????????, ????????, Werdohl. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2005 mit der Vossloh-Delitzsch GmbH mit Sitz in Delitzsch (HRB 5440 Amtsgericht Leipzig) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl.