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Verschmelzung: Provinzial Nord Lebensversicherung AG Hrb14.10.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.09.2005)

Auf einen Blick

Text

Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Münster (
Ungenannte Str. ??, D-48131 Münster
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.06.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2005 mitder Provinzial Nord Lebensversicherung AG mit Sitz in Kiel (Kiel HR B 5705 KI) durch Aufnahme gem. § 2 Nr 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Westfälische Provinzial Lebensversicherung AG, Münster.

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