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Verschmelzung: NRG Deutschland GmbH Hrb24.11.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.11.2005)

Auf einen Blick

Text

Lanier Deutschland Verwaltung GmbH, Neues (
Ungenannte Str. ??, D-41468 Neuss
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08. November 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08. November 2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08. November 2005 mit der NRG Deutschland GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 5794) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Lanier Deutschland Verwaltung GmbH, Neuss.